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Satzungsauszug des LandREGEN e. V.

Satzung LadREGEN e. V.  (VR201581)

§ 1   (Name, Ort)

Der Verein führt den Namen LandREGEN. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e.V.“. Der Sitz des Vereins ist Weitnau.

§ 2 (Zweck)

  1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung
  2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  3. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Hochwasserschutzes
  4. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  5. die Förderung des Tierschutzes
  6. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
  7. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
  8. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums
  9. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke

Der Vereinszweck wird verwirklicht durch die Durchführung von Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen unterschiedlicher Art, insbesondere durch:

  1. Interdisziplinäre Wissenserarbeitung und –vermittlung
  2. Diverse Konzepterarbeitungen und Angebote, die v. a. agrarökologische, klimaschutzrelevante oder soziokulturelle Bereiche betreffen sowie deren Umsetzung
  3. Förderung von Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und Ökosystemfunktionen, Wildtierlebensräumen und Gewässern u. a. durch praktische Maßnahmen wie Anlegen und Pflege von Hecken und Biotopen und weitere agrarökologische und klimaschützende Maßnahmen
  4. Förderung von kultureller Vielfalt und Austausch
  5. Praxisbezogene, lösungsorientierte Projekte zu aktuellen Fragestellungen aus Landwirtschaft und Gesellschaft
  6. Unterstützung von Projekten auch in anderen Ländern
  7. Entwicklung und Herstellung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial auch zur digitalen Bildungsarbeit.
  8. Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial sowie
  9. Außendarstellung des LandREGEN e.V. inkl. Gestaltung des Außengeländes
  10. Lokale, regionale, nationale und internationale Vernetzung und Kommunikation
  11. Durchführung von Veranstaltungen
  12. Erschließung und Einsatz von Finanzierungsmöglichkeiten und von Fördermitteln

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit mit drei monatiger Kündigungsfrist zum jeweiligen Jahresende zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

LandREGEN e.V. , z. H. Vorstandschaft, Beim Kreuzle 4, 87480 Weitnau